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§ 20 SGB

von Uwe Boving

Einige Teilnehmer an den Kursleiter-Ausbildungen sind überrascht über die starke psychologische Ausrichtung und die Schwerpunkte Gesprächsführung und Stressbewältigung in diesen Seminaren. Deshalb hier vertiefende und erläuternde Anmerkungen zum Präventionsgedanken.
Der § 20 aus dem Sozialgesetzbuch ist der Präventionsparagraph. Er regelt die präventiven Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Suchtverhalten und Stressbewältigung. Mit diesen Präventions-Maßnahmen sollen die Teilnehmer zu nachhaltigen gesundheitsfördernden Verhaltensänderungen angeleitet und motiviert werden.
Der Handlungsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen zu diesem Paragraph regelt dann die praktische Umsetzung. Dieser Leitfaden enthält nun u.a. ein Kapitel Stressbewältigung. Dieses ist aufgeteilt in die Kategorien "multimodale Stressbewältigung" und "Entspannungsverfahren". Multimodale Stressbewältigung ist das Programm "Gelassen und sicher im Stress". Die Ausbildung zum Stresstrainer zielt u.a. in diese Richtung.
Die Entspannungsverfahren sind das Autogene Training und die Progressive Muskelentspannung. Mit anderen Worten. Laut dem Leitfaden sind Präventionskurse beider Entspannungsverfahren praktizierte Stressbewältigung! Diesen Ansatz unterstütze ich und dies hat naturgemäß Auswirkungen auf die Gestaltung der Ausbildungsseminare.

Grob kann man 2 Kursarten mit den Entspannungsverfahren Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung unterscheiden:

  • Präventionskurse
    Diese Kurse sind wie oben dargelegt Stressbewältigungsmaßnahmen. Das Erlernen und der Einsatz des jeweiligen Entspannungsverfahrens ist die Methode. Die Teilnehmer an den Kursen sollen in die Lage versetzt werden, das Verfahren selbständig ohne fremde Hilfsmittel, ohne fremde Anleitung einzusetzen. Der gesamte Kurs mit bspw. 8 Einheiten wird als Ganzes betrachtet, der diesen Lernprozess bei den Teilnehmern unterstützen und begleiten soll.
    Ein Präventionskurs ist also Hilfe zur Selbsthilfe. Dies erfordert von den Kursleitern entsprechende Qualifikationen, da es eine anspruchsvolle psychologische Aufgabe darstellt.
    Auf die Durchführung solcher Präventionskurse sind die Kursleiter-Ausbildungen ausgerichtet.

  • Kurse, in denen die Teilnehmer entspannt werden
    Hierbei ist es das Ziel, den Teilnehmern ein schönes Entspannungserlebnis zu ermöglichen. Natürlich stellt dies auch eine gesundheitsfördernde Maßnahme dar, die für viele Menschen eine schöne und erholsame Erfahrung ist. Diese Art Kurse haben aber nicht das Ziel, die Teilnehmer zum selbständigen Ausführen der Entspannungsübung zu befähigen. Und dies ist der große Unterschied zu Präventionskursen.
    Auf die Durchführung solcher Maßnahmen zielt die Ausbildung zum Entspannungstrainer. Die Maßnahmen können bspw. Entspannungstage oder -stunden sein. Oder die Entspannungsübungen werden in Wellnessveranstaltungen integriert oder in andere Kursinhalte. Bspw. in Bewegungskursen oder Yoga.

Den aktuellen Handlungsleitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. August 2010 finden Sie hier: Zum Handlungsleitfaden.

Für die Anerkennung als Kursleiter für Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:

1) Eine spezifische Kursleiter-Ausbildung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten.

2) Eine einschlägige berufliche Grundqualifikation. Im Handlungsleitfaden werden die entsprechenden Berufsgruppen benannt: Zitat aus dem Handlungsleitfaden:

• Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister,Master, Bachelor)
• Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
• Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse:Diplom, Magister, Master, Bachelor)
• Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
• Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
• Ärzte

• Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom,Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
• Sport- und Gymnastiklehrer
• Physiotherapeuten / Krankengymnasten
• Ergotherapeuten
• Erzieher
• Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
• Heilpädagogen

 

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Tel. 0221/3408917

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